|
media-bloed.de - Verordnete Entblödung
|
Nachdem jetzt die Media-Saturn-Holding GmbH erneut gegen Media-Blöd unter anderem wegen der Gestaltung der Seite mit grafischen Elementen, die der Werbung des Mediamarktes nachempfunden waren vor Gericht gezogen ist, nehme ich nun die Seiten vom Netz und gebe sie gern an jemand ab der/die Interesse daran hat. Theoretisch ist in Deutschland die Veröffentlichung einer Parodie erlaubt, auch im Internet. Nur wird die Frage ob z.B. eine Grafik oder Webseite als Parodie anzusehen ist oder nicht hierzulande häufig vor Gericht entschieden. So legte auch in diesem Fall das Landgericht München den Streitwert auf 300 000 Euro fest. Wenn Sie sich dazu entscheiden eine Parodie im Internet zu veröffentlichen durch die ein Konzern wie der Media-Markt sich in seiner "Unternehmenspersönlichkeit" verletzt fühlen könnte (siehe auch den Wikipedia Eintrag Media-Saturn-Holding Abmahnung_gegen_Kritiker) sollten Sie ober ein dickes Bankkonto verfügen und 50 000 Euro aus der Portokasse bezahlen können, wie das der Media-Markt wahrscheinlich auch könnte.
Die Anwälte der Media-Saturn-Holding GmbH legen Wert auf die Feststellung daß sie keine Einwände gegen eine kritische oder satirische Auseinandersetzung mit dem Mediamarkt haben.
|