Müntefering: Wer nicht arbeitet soll auch nicht essen!

 

Müntefering und die arbeitsamen Maden: Nur wer arbeitet soll auch essen!
Nun ist es raus: Die geplante Endlösung des Hartz IV und Arbeitslosenproblems beruht auf der genauso einfachen wie genialen Formel: "Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen!"

Wochenlang haben sich die Spitzenpolitiker der für das Volk zuständigen Parteien fleißig ihre Köpfe darüber zerbrochen wie […]

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müntefering wer nicht arbeitet soll auch nicht essen

Müntefering und die arbeitsamen Maden: Nur wer arbeitet soll auch essen!


Nun ist es raus: Die geplante Endlösung des Hartz IV und Arbeitslosenproblems beruht auf der genauso einfachen wie genialen Formel: "Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen!"


Wochenlang haben sich die Spitzenpolitiker der für das Volk zuständigen Parteien fleißig ihre Köpfe darüber zerbrochen wie es denn möglich wäre, bei all den Menschen die zwar unterhalb der Armutsgrenze leben, dabei aber nichtsdestotrotz den Staatshaushalt ganz ungebührlich belasten, doch noch etwas einzusparen.

Und tatsächlich konnte nun Herr Müntefering, allerdings erst nachdem arbeitsame Maden seinen Kopf feinsäuberlich und restlos von jeglichem Inhalt befreit hatten, der Republik die rettende und geniale Idee präsentieren:

"Nur wer arbeitet soll auch essen!" Genial!


Komisch daß vorher noch kein anderer Politiker darauf gekommen war! Das ist besonders im Hinblick darauf einigermaßen erstaunlich, daß es doch in der jüngeren deutschen Geschichte genügend Beispiele für ähnliche Lösungsansätze gibt.

5 Responses to “Müntefering: Wer nicht arbeitet soll auch nicht essen!”

  1. mein-parteibuch.com » Beratungshilfe gegen Sozialbetrug gekürzt Says:

    […] Es ist eine Frage einer menschenverachtetenden Ideologie: Wirtschaftsfaschismus. “Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen”, formulierte der SPD-Politiker Franz Müntefering die Doktrin dieser Variante des deutschen […]

  2. Beratungshilfe gegen Sozialbetrug gekürzt | Radio Utopie Says:

    […] Es ist eine Frage einer menschenverachtetenden Ideologie: Wirtschaftsfaschismus. “Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen”, formulierte der SPD-Politiker Franz Müntefering die Doktrin dieser Variante des deutschen […]

  3. Heimkehrer | hilpers Says:

    […] Vizekanzler sagt: ‘Wer nicht arbeitet, braucht auch nicht zu essen?’ Dazu etwas makaber: http://media-bloed.de/bild/media-blo…h-nicht-essen/ Aber das ist ja schon länger klar. Viel wichtiger: Hat sich Dein Zustand in den letzten Jahren […]

  4. Wolfgang Says:

    Übrigens: In der Bibel - die angeblich zitiert wurde, steht noch das Wort *will*. Also hier geht es um jemanden, der nicht arbeiten *will* und der soll auch nicht essen.

    Wer nicht arbeitet, der soll auch nicht essen?

  5. JoBe Kraus Says:

    Lösungsansatz zu “wer nicht arbeitet …”
    Ich bräuchte mal einen Lösungsansatz zu “untaugliche Politiker”

    Verträge sind einzuhalten - selbst im Befinden sittenwidriger Aufgabenzuweisungen.

    Vom Arbeitsamt missbraucht. Dann von meiner hiesigen SPD verraten. Mit der Prozedur einer Arbeitsgruppe des rechtschaffenen Deutschen Parlamentes die mir aufgelasteten zum Eingriff verpflichtenden staatlichen Daueraufgaben in eine Ausnahme zur Regel des Funktionsvorbehaltes definiert und mich damit wohl zum Besten gehalten, weil es zur Gewährleistung innerer Sicherheit und zur Kosteneinsparung im Staat so viel günstiger kommt und man keine Fürsorge und Verantwortung zu pflegen hat. Und zur Krönung dieser Zote, muss man sich (nach Drs. 13/5498 des DB) in diesem Verhältnis auch noch als “Prüfbeamter” betiteln lassen.

    Hat mich mein Arbeitgeber Arbeitsamt (hier als Verfolgungsbehörde) für eingriffsbefugte Aufgaben zur Bekämpfung illegaler Ausländerbeschäftigung selbst sitten- und grundrechtswidrig beschäftigt? Denn über die Anforderungen und Aufgaben der Verfolgung von Straftaten wurde ich bei Vertragsabschluss nicht unterrichtet bzw. wurden mir diese nicht offenbart.

    Das/die Arbeitsamt/-agentur soll Maßnahmen durchführen um einen hohen Beschäftigungsstand zu erzielen, Strukturen verbessern um Arbeitslosigkeit zu senken, legale sozialversicherungspflichtige Arbeit vermitteln und durch Eingliederung in Arbeit Hilfebedürftigkeit beenden, um so mit Sozialleistungen Maß zu halten und das Steueraufkommen zu entlasten.

    Für diese Aufgaben stellt mich das Arbeitsamt aushilfsweise 2 Jahre b e f r i s t e t ein, überträgt mir im privaten Rechtsverhältnis ohne meine Zustimmung Befugnisse aus der Eingriffsverwaltung des öffentlichen Rechts (im Konnex OWIG/Strafgesetz) und schickt mich zu Arbeitgebern die illegal Ausländer für sich arbeiten lassen und diese möglichst noch an andere Subunternehmer weiter verleihen, um dem Staat Sozialabgaben und Steuern zu hinterziehen.

    Von den verbalen und versuchten tätlichen Angriffen, denen ich mich bei Kontrollmaßnahmen auf Baustellen, in Gaststätten, etc. auszusetzen hatte mal abgesehen, freuen sich die vielen betroffenen und von mir auch ohne Verdacht zu prüfenden Arbeitgeber natürlich nicht über mein unangekündigtes Erscheinen und meine präventiven und repressiven Kontrollaufgaben in ihren Betriebsbereichen.

    Nach Ende meiner Befristungen und den von mir korrekt ausgeführten Diensten für das Arbeitsamt, bekomme ich diese Aufgaben der Verfolgung illegaler Ausländerbeschäftigung durch Einzel- und Gruppenermittlungen als wohlwollende Förderung meines weiteren beruflichen Weges schriftlich bestätigt. Nun darf, will und muss ich mich ebenfalls bei den von mir geprüften und angezeigten Arbeitgebern neu um Jobs bewerben, um meinen Lebensunterhalt weiter verdienen zu können und mein persönliches Fortkommen zu realisieren. Verständlicherweise stellt mich jetzt kein Arbeitgeber mehr ein und behält mich, mein Gesicht und meine vom Arbeitsamt für zukünftige Bewerbungsinitiativen bestätigten Ermittlungsaktionen gegen Arbeitgeber in missfälliger Erinnerung.

    Durch diesen Missbrauch des Arbeitsamtes für teils unbegleitete leitende Betriebsprüfungen bin ich jetzt auf Dauer arbeitslos geworden und belaste so nun meinerseits zwanghaft auch wieder die Sozialkassen und Steuerzahler, für deren Entlastung ich doch einst vom Arbeitsamt eingesetzt und mit dieser staatlichen Daueraufgabe beauftragt bzw. ausgestattet wurde.

    Also Aufgaben und Befugnisse wie etwa: Für eine mittelbare Staatsdienststelle/Bundesverwaltung u.a.
    Vorinformationen über Wirtschaftsstraftaten zwecks öffentlicher Anklage zur Strafverhängung, aushilfsweise auf privatrechtlicher Grundlage, befristet zu beschaffen und zu sichern.
    Wer hat hier diese Einschränkung verfassungsmäßiger Grundrechte zu verantworten?

    Warum um Gottes Willen müssen solche eingriffsbedingte Aufgaben der Ermittlung unternehmerischer Straftaten von in privatrechtlich befristeten Verhältnissen stehenden Aushilfsangestellten durchgeführt werden, die nach ihrer Befristung auf diesen Arbeitsmarkt wieder angewiesen sind?

    Eine widersinnige schmutzige Abfolge der Ausübung staatlicher Gewalt in XL-Strukturen. Und übrigens, vergangene Jahre über dieses Problem können nicht heilen, erhärten indes diese deliktbehaftete Situation.

    Viele Grüße

    JoBe Kraus E-Mail: aob@1email.eu

    P.S.

    Wie im Eingang vermerkt, boshaft der Deutsche Bundestag dazu!

    Der Deutsche Bundestag als das oberste demokratische Staatsorgan meint:

    Unter Einbeziehung der hierzu eingeholten Stellungnahme des BMWA und des Bundesministeriums der Justiz, läßt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung wie folgt zusammenfassen:

    Gemäß Artikel 33 Abs. 4 des Grundgesetzes ist die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des Öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen.

    Die Vorschrift ist wegen der doppelten Einschränkung, wonach die Übertragung nur “als ständige Aufgabe” “in der Regel” erfolgen müsse, sehr elastisch.

    Aus der Tatsache, dass der Petent in befristeten Arbeitsverhältnissen hoheitliche Befugnisse wahrgenommen hat, kann er auch keinen Rechtsanspruch ableiten. Die Vorschrift ist nicht dazu bestimmt, insoweit subjektive Rechte zu schützen.

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